Wassermanagment

Wassernutzung verpflichtet zur Umsicht

Wassermanagement unterstützt Natur und Umwelt

Talsperren sind ein unverzichtbarer Teil der weltweiten wasserwirtschaftlichen Infrastruktur. Die Stauanlagen werden dabei unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten geplant und bewirtschaftet. Grundlage hierfür ist der jeweilige Talsperren-Bewirtschaftungsplan. Dieser regelt unter anderem Wassernutzungsrechte wie mögliche Wasserentnahmemengen und Niedrigwasseraufhöhungen. Durch letztere wird eine Mindestabgabe an Gewässer im Unterlauf der Talsperren gewährleistet.

Nachhaltigkeit als Leitprinzip

 

Die Mindestabgabe trägt zum Erhalt natürlicher Ökosysteme bei. Sie trägt dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung, der vorsieht, dass ein natürliches System durch Entnahmen nicht gefährdet werden darf. Die Nutzung muss den Fortbestand garantieren.
Auch in niederschlagsarmen Monaten wird in der Ausleitungsstrecke eine Wasserführung sichergestellt, die zum Artenerhalt von Flora und Fauna beiträgt. Durch die Niedrigwasseraufhöhung werden potenzielle Schadstoffe, die durch Abwassereinleitung in die Flüsse gelangen, in ihrer Konzentrationen verdünnt.

Wasserstand der Apfelstädt

 

Durch die 2016 nochmals erhöhten Mindestwasserabflüsse ist gewährleistet, dass der Apfelstädt insbesondere in Trockenperioden mehr Wasser zugeführt wird als der Fluss in dieser Zeit normalerweise führen würde. Damit erfolgt in trockenen und zuflussarmen Perioden eine Niedrigwasseraufhöhung in die Apfelstädt mit mindestens 150 Litern pro Sekunde.

Nur ein Bruchteil des in die Apfelstädt abgegebenen Wassers kommt dabei in dem Teilstück unterhalb von Wechmar bei Ingersleben an. Grund für die streckenweise geringe Wasserführung bis hin zum kompletten Versiegen ist eine kluftreiche geologische Störung. Diese quert die Apfelstädt zwischen Hohenkirchen und Wechmar. Auch eine erhöhte Wasserabgabe aus dem Talsperrensystem kann die Apfelstädt vor einem natürlichen Trockenfallen nicht bewahren.